Alte Espressomaschinen

Diese zweigruppige Faema E-61 ist komplett, wurde aber noch nicht revisioniert oder instandgesetzt.FaemaE-61
Pumpe, 2-gruppig - Diese zweigruppige Faema E-61 ist komplett, wurde aber noch nicht revisioniert oder instandgesetzt.
Preis: x Euro

Buchtipp:

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Restauranttipp:

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Wo finde ich Immobilien in Italien?

Die Welt als Wille und Vorstellung

Die Deutschen haben ihr Italien ins Herz geschlossen. Sonne, nette Menschen, gute Küche und guter Wein. So knapp läßt sich umschreiben, was Jahr für Jahr Karavanen von Erholungssuchenden nach Italien treibt. Und wo auch immer der Abend bei einer Flasche Barolo ausgeklungen ist - der Gedanke, sich vor Ort ein "Basislager" zu errichten, liegt gar nicht so fern. Die Euro-Einführung und die dadurch eingetretene Währungsstabilität und Vereinfachung der Behördenwege läßt dann auch genügend Deutsche diesen Traum verwirklichen. Und so schwer ist das - verglichen mit anderen Träumen - auch gar nicht. Wenn wir das können, kann das jeder.

Der Erwerb von Grundstückseigentum für die private Nutzung unterliegt keinerlei Beschränkungen und ist auch Ausländern möglich. Für EU-Mitglieder gibt es in Italien keine Erwerbs- oder Aufenthaltsbeschränkungen. Italien akzeptiert grundsätzlich nur einen Wohnsitz. Wollen Sie also "Residente" werden und nach Italien auswandern, müssen Sie sich in Deutschland abmelden und gelten von nun an in Italien als Einwohner. Die Arbeitsaufnahme ist für EU-Staatsangehörige in Italien problemlos, sowohl als Selbständiger als auch für Angestellte. Steuerliche Auswirkungen: Die steuerlichen Auswirkungen eines Wohnsitzes oder eines Objektes im Ausland richten sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien. Nähere Informationen kann Ihnen das für Sie in Deutschland zuständige Finanzamt geben.

Wir haben kürzlich ein Haus am Lago Maggiore in Piemont erworben und möchten das angesammelte Wissen hier gern veröffentlichen, um vielleicht Zeit und Frustrationen zu ersparen. In jedem Falle handelt es sich bei allen in der Folge angesprochenen Punkten lediglich um subjektive Erfahrungen und laienhafte Erwägungen. Für rechtliche Fragen und Feinheiten im italienischen Behördendschungel fühle ich mich immer noch nicht kompetent genug. Sehr hilfreich ist Oliver Kochs: Immobilien in Italien erwerben, besitzen, verkaufen, vererben. (Compact Immobilien-Ratgeber). Hier finden sich neben rechtlichen Hinweisen zum Procedere auch die benötigten Fachbegriffe und Anlaufstationen des Behördenmarathons. Als Konsequenz meiner Suche mag aber trotzdem gelten (auch wenn es mir schwerfällt, diesen Berufsstand zu loben): Bemühen Sie einen guten deutschen Makler - sonst ist kostet der Aufwand mehr Nerven als Geld.

Selbstverständlich gilt für den Immobilienerwerb in Italien grundsätzlich dasselbe wie auch in Deutschland. Die Regeln des gesunden Menschenverstandes sind leider auch in warmen Urlaubsländern nicht außer Kraft gesetzt. Selbstverständlich werden auch in Italien in Spitzenregionen (diese unterscheiden sich von ihren Nachbarregionen lediglich dadurch, daß Spitzen-Preise verlangt werden) gelegentlich völlig überzogene Preise gelistet und Sie dürfen nicht annehmen, daß die Tatsache, daß Sie Deutsche(r) sind, hieran irgendetwas ändert. Im Gegenteil, natürlich.